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PLANUNG:
Wir erstellen deskriptive und planliche Brandschutzkonzepte die speziell auf die Architektur abgestimmt sind, um die Einhaltung der Schutzziele und des geforderten Schutzniveaus der jeweils gültigen Fassung der Bauordnung zu entsprechen. Dazu dient zum einen die Grundlage der OIB RL 2 "Brandschutz", die Anforderungen aufgrund eines tabellarisch aufgeführten Schutzumfanges in Abhängigkeit der Nutzung und der Gebäudeklasse stellt.
Zum anderen können wir unter dem Aspekt des Leitfadens der OIB RL 2 "Abweichungen vom Brandschutz und Brandschutzkonzepte" und unter Einhaltung der Schutzziele und des äquivalenten Schutzniveaus ein Bemessungsbrand-szenario erstellen, welches insbesondere charakteristische Brandlasten und Raumgeometrien einer jeweiligen Nutzung erfasst. Dies kann insbesondere im Holz- oder Hallenbau, sowie Retail und Gewerbebauten zur Anwendung kommen.
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ÖRTLICHE BAUAUFSICHT:
Wir führenn bauliche Abnhamen bzw. die örtliche Bauaufsicht als Teilgebiet aus, welche den Gegenstand brandschutztechnischer Ausführungen haben wie z.B. bei Anschlüssen, Abschlüssen, Bauteilaufbauten und Durchdringungen. Insbesondere im Holzbau, im Leichtbau und Massivbau.

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